Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen zur Beanspruchung einer Einigungsgebühr; Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der Einigungsgebühr; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Außergerichtlicher Vergleich: Kosten erstattungsfähig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einigungsgebühr kann nicht auf "erfolgreiche Besprechung zur Erledigung des Verfahrens" gestützt werden
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 13.12.2012 - 15 O 166/12
- OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1916
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2011 - VI ZB 45/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
Auszug aus OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13
Keine Stellungnahme hat die Klägerin zu dem gerichtlichen Hinweis abgegeben, dass die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören, wenn die Parteien dies vereinbart haben (BGH NJW 2011, 1680). - OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06
Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung
Auszug aus OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13
Der Senat hat deshalb bereits entschieden, dass auch im Rahmen von Klagerücknahme und Zustimmung zu dieser grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen kann (Senat v. 02.08.2006, 14 W 459/06, OLGR 2007, 35). - OLG Koblenz, 20.03.2012 - 14 W 138/12
Entstehen der Einigungsgebühr bei geringfügigem Nachgeben
Auszug aus OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13
Erforderlich ist aber eine Einigung, die ein Mindestmaß gegenseitigen Nachgebens enthält (Senat v. 20.03.2012, 14 W 138/12 = AGS 2012, 557; vgl. Enders, JurBüro 2005, 410; Schneider, MDR 2004, 423).